Aufgrund eines Anbieterwechsels bei Ihrem Arbeitgeber, ist eine Registrierung über Lease a Bike nicht mehr möglich. Alle bereits geschlossenen Leasingverträge bleiben bestehen. Bei Fragen zu bestehenden Leasingverträgen wenden Sie sich gerne an Lease a Bike: [email protected] Bei Fragen zu neuen Leasingverträgen wenden Sie sich bitte an Ihren Arbeitgeber: [email protected]
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Mit über 6.700 Lease a Bike Händler*innen finden Sie Ihr Traumrad garantiert ganz in Ihrer Nähe. Die von Ihnen gewählte Fahrrad-Fachhandlung führt ebenfalls zukünftige Wartungen oder Reparaturen durch.
Bikeleasing oder auch Dienstfahrradleasing funktioniert ähnlich wie das bekannte Dienstwagenleasing — nur mit Fahrrädern und E-Bikes statt Autos. Mitarbeitende beziehen ihr Wunschrad einfach und bequem über den Arbeitgeber und sparen dabei.
Bei der Gehaltsumwandlung entscheidet der Mitarbeiter, einen Teil seines vertraglichen Arbeitsentgelts nicht in bar, sondern als Sachbezug für den Zeitraum der Überlassung des Dienstrads zu erhalten. Da der Sachlohn steuerlich aber nicht mit der kompletten Umwandlungsrate, sondern pauschal nach der sogenannten 1 %-Regel bewertet wird, entsteht ein deutlicher Steuervorteil, der die Umwandlung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer attraktiv macht. Diese Gehaltsumwandlung ist im Pkw-Bereich seit vielen Jahren üblich, bei Fahrrädern seit 2012.
Damit der Arbeitnehmer sein persönliches Dienstrad steuerbegünstigt nutzen kann, muss der Arbeitgeber Vertragspartner und somit der Leasingnehmer sein. Der Arbeitgeber schließt dann intern mit seinem Mitarbeiter eine Ergänzung zum bestehenden Arbeitsvertrag in Form eines Überlassungsvertrags ab. In diesem Überlassungsvertrag regeln Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Bedingungen für die Dienstrad-Nutzung und vereinbaren u. a. die monatliche Gehaltsumwandlung. Dieser wird automatisch beim Abschluss eines Leasingvertrags vereinbart.
Beim Leasing gilt das Leasingobjekt (Dienstrad) als Sicherheit für die Finanzierung. Deshalb muss das Rad zwingend gegen Diebstahl versichert werden. Zudem verpflichtet der Leasingvertrag den Leasingnehmer (Arbeitgeber) dazu, das Dienstrad zu versichern. Dies ist aber in der Regel nicht über die eigene Hausratversicherung der Mitarbeiter möglich, da diese meistens keine Fremdfahrräder versichert. Auch sind die Versicherungsinhalte deutlich geringer. So werden durch die Hausratversicherung z. B. keine unfallbedingten Schäden am Dienstrad übernommen.
Sie finden auf rossmann.lease-a-bike.de einen Rechner, bei dem Sie Ihre individuellen Werte einstellen können (z. B. Steuerklasse, Kinderfreibeträge etc.).
Das Dienstrad darf sowohl betrieblich wie privat genutzt werden. Es ist keine Mindestnutzung z. B. für den Arbeitsweg vorgeschrieben. Außerdem dürfen alle Mitglieder des Haushalts das Fahrrad nutzen. Für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten haftet der Arbeitnehmer.
Der Leasingvertrag läuft über 36 Monate. Eine kürzere Laufzeit ist aus steuerlichen Gründen nicht erlaubt. Eine längere Laufzeit ist wirtschaftlich nicht sinnvoll.
Lease a Bike beabsichtigt, Ihnen einige Wochen vor Vertragsende ein Kaufangebot zu senden. Bitte beachten Sie: Die Voraussetzung für das Angebot ist, dass der Leasingvertrag störungsfrei bis zum Ende der vereinbarten Vertragsdauer verläuft. Das heißt insbesondere, dass die monatlichen Leasingraten vollständig bezahlt werden.
Sie bezahlen einfach die fällige Rechnung an Lease a Bike. Nach dem Eingang Ihrer Zahlung geht das Eigentum am Dienstrad an Sie über (dies gilt für das Kaufangebot zum regulären Ende Ihres Leasingvertrages nach 36 Monaten).
Es bestehen zwei Möglichkeiten: Entweder Sie geben Ihr Fahrrad am Ende der 36 Monate zurück, was allerdings nicht empfehlenswert ist. Im zweiten Fall unterbreitet Ihnen der Dienstleister voraussichtlich ein Übernahmeangebot für das Fahrrad, welches ungefähr bei 10 Prozent der unverbindlichen Preisempfehlung (UVP) liegt. Aus steuerrechtlichen Gründen darf dieses Angebot jedoch nicht von vornherein zugesagt werden.
Soll ein Leasingvertrag vor Ablauf der Vertragslaufzeit beendet werden, fordert Bike Mobility Services von der Leasinggesellschaft ein Ablöseangebot zu einem ausgewählten Zeitpunkt an. Dies tritt zum Beispiel in Kraft, wenn Sie vor Ablauf der Leasinglaufzeit aus dem Unternehmen ausscheiden.Wird das Ablöseangebot ausgeglichen, ist der Leasingvertrag beendet und das Rad geht in das Eigentum desjenigen über, der das Ablöseangebot gezahlt hat.
Zudem ist es im Falle einer vorzeitigen Ablöse möglich den Leasingvertrag in eine Finanzierung umzuwandeln. Das zuvor erwähnte Ablöseangebot kann über FINANCE A BIKE in Raten gezahlt werden. Sie können selbst zwischen eine Laufzeit von 6 - 60 Monaten wählen. Der Mindestbetrag für die Finanzierung beträgt 500€. Weitere Informationen, z.B. zur Berechnung der Raten, finden Sie auf der FINANCE A BIKE Website. Gerne steht auch das Team der Bike Mobility Services GmbH für Fragen zur Verfügung.
Kündigt ein Mitarbeiter sein Arbeitsverhältnis vor Ablauf des Leasingzeitraums, endet damit die Überlassung des Dienstrades. Der Mitarbeiter ist verpflichtet, das Dienstrad an den Arbeitgeber zu übergeben. Lease a Bike macht dem Mitarbeiter dann ein Übernahmeangebot für das Dienstrad, welches er annehmen kann, aber nicht muss.
Sobald ein Mitarbeiter aus der Gehaltsfortzahlung herausfällt kann eine evtl. vereinbarte Entgeltumwandlung nicht mehr stattfinden und der Arbeitgeber trägt als Leasingnehmer weiter die Kosten für das Dienstrad. In diesem Fall gibt der Mitarbeiter das Fahrrad entweder an ROSSMANN zurück oder er will es weiterhin nutzen und gleicht den Leasingbetrag von seinem Krankengeld aus.
Grundsätzlich gilt: Je genauer die jeweiligen Daten eingetragen werden (Bruttogehalt, Steuerklasse etc.), desto genauer ist der Wert, der im Rechner angezeigt wird. ACHTUNG: Im Überlassungsvertrag ist zwar von der Netto-Leasingrate die Rede, diese muss der Mitarbeiter jedoch nicht zahlen. Das ist der Wert, den das Unternehmen monatlich an die Leasinggesellschaft überweist. Da Rossmann vorsteuerabzugsberechtigt ist, kann das Unternehmen Ihnen auch diese Netto-Leasingrate in Rechnung stellen, allerdings zieht die Personalsachbearbeitung den Wert vom Bruttogehalt ab, er wird also noch versteuert.
Merke: In der Abrechnung wird die Nettoleasingrate aus dem Überlassungsvertrag vom Bruttogehalt abgezogen.
Dienstfahrräder mit elektrischer Motorunterstützung lassen sich in zwei Kategorien einteilen – Pedelec oder E-Bike und S-Pedelecs. Der Begriff "E-Bike" wird dabei häufig auch als Synonym zu Pedelecs genutzt. Beim Pedelec (Pedal Electric Cycle) wird der Fahrer beim Pedalieren von einem Elektroantrieb (max. 250 Watt) bis zu einer Geschwindigkeit von 25 Km/h unterstützt. Es gilt rechtlich als Fahrrad, darf auf Fahrradwegen fahren und braucht keine Zulassung oder Führerschein. Es besteht keine Helmpflicht. Das S-Pedelec (schnelles Pedelec) ist funktional mit dem Pedelec vergleichbar, allerdings wird der Fahrer vom E-Motor (max. 500 Watt) bis zu 45 Km/h unterstützt. Da ein S-Pedelec als Kleinkraftrad klassifiziert wird und bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden müssen, schließt ROSSMANN das S-Pedelec vom Bikeleasing aus.
Dienstfahrrad und Dienstwagen sind kombinierbar. Bei den Anfahrtskilometern zur Arbeit kommt nur das Fahrzeug zum Ansatz, das auch tatsächlich genutzt wird. Da beim Dienstfahrrad im Gegensatz zum Auto die Anfahrtskilometer bereits in der 1 %-Pauschalierung enthalten sind, reduziert sich der für das Auto zu versteuernde Betrag, wenn das Dienstfahrrad für den Arbeitsweg genutzt wird. Der Mitarbeiter kann dies in seiner persönlichen Einkommensteuererklärung mit einfachem Nachweis geltend machen. Die Entfernungspauschale für Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ist grundsätzlich unabhängig vom Verkehrsmittel mit 0,30 €/km zu gewähren (§9 Abs. 1 Nr. 4 EstG). Während bei der Stellung eines Firmen-PKW dieser Anfahrtsweg zunächst zusätzlich mit 0,03 %/km/Monat vom Listenpreis versteuert werden muss, ist dies beim Dienstfahrrad bereits mit 1 % vom Listenpreis (UVP) pauschal abgegolten.
Mitarbeiter beziehen ihr Dienstrad über ihren Arbeitgeber und verfügen darüber frei: Natürlich für den Weg zur und von der Arbeit, aber auch im Alltag, in der Freizeit oder beim Sport. Ein Dienstrad kann jede Art von Fahrrad oder E-Bike sein und von jedem Hersteller stammen – ist also umweltfreundlich, praktisch und macht Freude! Dazu kommt: Dank vorteilhafter Versteuerung ist ein Dienstrad deutlich günstiger als ein Selbstgekauftes – und kommt mit Extra-Komfort. Bei jedem Dienstrad dabei sind eine Vollkaskoversicherung und eine Mobilitätsgarantie, die Sie bei einem herkömmlichen Fahrradkauf nicht haben.
In der Regel dürfen alle Haushaltsmitglieder das Dienstrad nutzen. Für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten haftet der Mitarbeiter, der den Leasingvertrag eingegangen ist. Eine Gebrauchsüberlassung des Dienstrads an Dritte, mit Ausnahme der Gebrauchsüberlassung an Mitarbeitende Ihres Arbeitgebers, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Leasinggebers. Der Leasingnehmer (Ihr Arbeitgeber) darf das Dienstrad nicht veräußern, untervermieten, verleihen, verpfänden, verschenken oder an Dritte in anderer Weise weitervermieten.
Bei Lease a Bike sind aktuell über über 5.000 Fachhändler registriert, bei denen Sie sofort einen Leasingvertrag über ein Fahrrad abschließen können.
Sollte ein Fahrradhändler noch nicht bei Lease a Bike registriert sein, kann er sich ganz einfach über die Internetseite www.lease-a-bike.de/ebikeleasing-fachhaendler/ bei Lease a Bike registrieren und schon kurze Zeit später können Sie bei diesem Händler ein Fahrrad leasen.
Was beinhaltet das Wartungs- und Instandhaltungspaket?
Der Mitarbeiter hat die Wahl zwischen dem Premium- oder dem All-Inclusive-Paket. Jedes Paket enthält ein jährliches Budget mit dem aufgrund der Betriebssicherheit notwendige und durch Abnutzung entstandene Verschleißreparaturen beim zuständigen Servicepartner abgerechnet werden. Das jährliche Budget beträgt je Paket: - Basis 75€ brutto - Premium 200€ brutto - All-inclusive unbegrenztes Budget. Für E-Bikes muss mindestens das Premium-Paket ausgewählt werden. Neben Verschleißreparaturen wird auch eine Erstinspektion sowie eine Inspektion (inkl. UVV-Check) nach Vorgaben des deutschen Zweiradmechaniker-Handwerks (BIV) ab dem 13. Und 25. Vertragsmonat vergütet. Die Kosten hierfür werden ebenfalls über das Budget des jeweiligen Rundum-Schutz-Pakets abgerechnet. Erstinspektionen werden bis zu einem Wert von 35,00 € netto (41,65 € brutto) und Inspektionen bis zu einem Wert von 70,00 € netto (83,30 € brutto) vergütet. Dieser Betrag wird von Ihrem jährlichen Service Budget abgezogen. Das jeweilig geltende Budget ist pro Vertragsjahr gültig und nicht in das Folgejahr übertragbar.
UVV ist die Abkürzung für Unfallverhütungsvorschrift. Der Arbeitgeber trägt dafür Sorge, dass die UVV eingehalten werden kann. Daher sind die Kosten für den UVV-Check durch Ihr gewähltes Rundum-Schutz Paket abgedeckt.
Der UVV-Check wird beim Fachhändler durchgeführt. Dieser führt mithilfe einer Checkliste Prüfungen durch, um notwendingen Reparaturen auf den Grund zu gehen.
Stellt sich heraus, dass Teile beschädigt oder verschlissen sind, können die Kosten über das im Rundum-Schutz enthaltene Verschleißbudet abgewickelt werden.
Anders als bei einer Inspektion beinhaltet der UVV-Check nur die Prüfung der einzelnen Teile. Die Kosten für eine Inspektion werden von dem Nutzer selbst getragen.
Ihre Vertrags-ID für den jährlichen UVV-Check finden Sie in Ihrem Nutzerprofil im Portal. Loggen Sie sich einfach ein hier ein.
Das Dienstfahrrad muss, sofern es räumlich nicht eingeschlossen ist, mit einem handelsüblichen Markenschloss abgeschlossen, aber nicht angeschlossen sein. Der Schaden- und Diebstahlschutz besteht 24 Stunden 365 Tage lang. Im Falle eines Schadens oder Diebstahls erfolgt die Meldung ausschließlich über den Fachhändler im Lease a Bike Portal. Bei einem Diebstahl ist zudem eine polizeiliche Anzeige zwingend erforderlich, da das jeweilige Aktenzeichen für die Diebstahlmeldung benötigt wird.
Die gesetzliche Gewährleistung beträgt 2 Jahre auf Motor oder Akku. Nach Ablauf der Gewährleistung/Garantie sind Schäden am Antrieb oder Akku von Pedelecs/E-Bikes durch den von Lease a Bike angebotenen Rundum-Schutz mit abgedeckt. Gewährleistungsansprüche sowie Herstellergarantien werden grundsätzlich über den Lease a Bike Fachhändler abgewickelt, bei dem Sie das Dienstfahrrad bezogen haben. Er kümmert sich um alles Weitere.
Kostenlose europaweite Mobilitätsgarantie
Zur Aufrechterhaltung der Mobilität sind unsere Diensträder mit einer kostenlosen europaweiten Mobilitätsgarantie abgesichert.
Leistungen der Mobilitätsgarantie
Wenn Sie den Internet Explorer nutzen, wie die meisten Kollegen in der Zentrale, können Sie sich nicht registrieren. Die Registrierung kann nur mit den Browsern Mozilla Firefox Google Chrome erfolgen.
Für die Inhalte der FAQ haftet ausschließlich die Dirk Rossmann GmbH.